Leistung anfordern

So beauftragen Sie humangenetische Untersuchungen - für gesetzlich und privat Versicherte sowie Selbstzahlende. Hier finden Sie die passenden Anforderungswege, Formulare und Hinweise zum Probenversand.

Abrechnung

Anforderung nach Versichertenstatus

Wie humangenetische Untersuchungen je nach Versicherungsverhältnis beauftragt und abgerechnet werden.

Gesetzlich Versicherte

Humangenetische Untersuchungen können bei Vorliegen einer medizinischen Indikation über den Laborschein Muster 10 angefordert werden. Verdachtsdiagnose und gewünschte Untersuchungen sind dabei als Auftragsleistung anzugeben.

Die Kosten belasten nicht das Laborbudget der überweisenden Ärztin bzw. des überweisenden Arztes.

Privat Versicherte

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) über unseren Anforderungsbogen mit Preisen.

Selbstzahlerinnen & Selbstzahler

Über die ärztliche Praxis können humangenetische Untersuchungen als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) über den Anforderungsbogen für Selbstzahler beauftragt werden.

Ab einem Auftragswert von 500 € erstellen wir vor Beginn der Analyse einen Kostenvoranschlag und senden ihn privat Versicherten und Selbstzahlenden zur Bestätigung zu. Privat Versicherte können diesen Kostenvoranschlag vorab bei ihrer Krankenversicherung zur Klärung der Kostenübernahme einreichen.

Probenversand

Probenmaterial & Versand

Wie Sie Untersuchungsmaterial einfach und sicher an unser Labor senden.

Das benötigte Untersuchungsmaterial (2 mL EDTA-Blut) kann bequem auf dem Postweg an unser Labor eingesendet werden. Die Analyse ist unabhängig von der Medikation oder dem Ernährungszustand der Patientin bzw. des Patienten möglich. Das Blut muss nicht vorbehandelt werden und kann jederzeit – auch vor dem Wochenende – versandt werden.

Das Vorgehen zum Einsenden von Probenmaterial ist in der Probenversandanleitung Blut bzw. in der Probenversandanleitung Mundschleimhaut beschrieben.

Versandmaterial stellen wir auf Anfrage kostenlos zur Verfügung.

Gendiagnostikgesetz (GenDG)

Gemäß dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) dürfen humangenetische Untersuchungen nur durchgeführt werden, wenn die schriftliche Einwilligungserklärung der Patientin bzw. des Patienten vorliegt. Dafür ist deren eigenhändige Unterschrift erforderlich.

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