Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Anforderung, Probenversand, Kosten und rechtliche Voraussetzungen – übersichtlich auf einer Seite.

FAQ

Antworten auf häufige Fragen

Was ist Pharmakogenetik?

Die Pharmakogenetik untersucht, wie genetische Unterschiede die Wirkung und Verträglichkeit von Medikamenten beeinflussen. Bestimmte genetische Varianten können die Wirksamkeit eines Medikaments verändern oder das Auftreten von Nebenwirkungen begünstigen.

Pharmakogenetische Untersuchungen unterstützen dabei, Medikamente und Dosierungen individuell anzupassen, die Wirksamkeit zu optimieren und unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden. Sie sind ein wichtiger Baustein der personalisierten Medizin.

Arztpraxen können vor oder nach einer genetischen Analyse prüfen, ob genetische Faktoren eine Rolle bei einer Medikation spielen. Dazu steht das Formblatt Medikamentenanfrage zur Verfügung. Die Analyse erfolgt an einer Blutprobe oder Wangenschleimhautprobe.

Wann wird eine pharmakogenetische Untersuchung durchgeführt?

Eine pharmakogenetische Untersuchung wird durchgeführt, wenn wiederholt ungewöhnliche Wirkungen bei der Einnahme von Medikamenten beobachtet werden. Beispiele sind das Ausbleiben eines therapeutischen Effektes, das Auftreten einer unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) oder ein therapeutisches Ansprechen schon bei niedriger Dosierung.

Falls in der Familie über das gehäufte Auftreten einer unerwünschten Arzneimittelwirkung berichtet wird, kann dies ein weiterer Hinweis auf eine genetische Ursache sein.

Wie wird eine pharmakogenetische Untersuchung durchgeführt?

Wenn die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt den Verdacht auf eine genetisch bedingte unerwünschte Arzneimittelwirkung hat, kann eine pharmakogenetische Analyse beauftragt werden (siehe Leistung anfordern).

Für die Untersuchung sind 2 mL EDTA-Blut oder Wangenschleimhautzellen erforderlich. Das Probenmaterial kann bequem über den Postweg eingesandt werden.

Die Analyse wird nach standardisierten Laborverfahren durchgeführt und liefert Informationen darüber, wie bestimmte Medikamente individuell wirken oder vertragen werden. Die Kosten gehen nicht zu Lasten des Laborbudgets der überweisenden Ärztin bzw. des überweisenden Arztes und können bei medizinischer Indikation über den Überweisungsschein Muster 10 angefordert werden.

Sind meine Daten sicher?

Der Schutz Ihrer personenbezogenen und medizinischen Daten hat für uns höchste Priorität. Alle Daten werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO) sowie den Regelungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) gespeichert und verarbeitet.

Zugriff auf die Daten haben ausschließlich autorisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Untersuchungsergebnisse werden über gesicherte Übertragungswege übermittelt; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Patientin bzw. des Patienten. Das Probenmaterial wird ausschließlich für die beauftragte Untersuchung verwendet und entsprechend der Angaben in der Einwilligungserklärung asserviert bzw. vernichtet.

Zur Gewährleistung der Datensicherheit setzen wir technische und organisatorische Maßnahmen ein, die einen unbefugten Zugriff, Verlust oder eine Manipulation verhindern.

Wie läuft die Laboruntersuchung ab?

Die in unserem Institut durchgeführten Untersuchungen erfolgen mit bewährten Verfahren und werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.

Alle Untersuchungsschritte sind genau beschrieben und unterliegen einer ständigen Kontrolle. Zur Sicherstellung der Qualität nehmen wir regelmäßig und erfolgreich an Ringversuchen nationaler und internationaler Anbieter sowie an Laborvergleichen teil.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei medizinischer Indikation können genetische Untersuchungsaufträge für gesetzlich Versicherte unter Angabe der Verdachtsdiagnose, der gewünschten Analyse als Auftragsleistung und der unterschriebenen Einwilligungserklärung mit dem Überweisungsschein Muster 10 angefordert werden. Die Kosten sind vom Laborbudget des überweisenden Arztes ausgenommen.

Für privat Versicherte und Selbstzahler sind der entsprechende Anforderungsbogen sowie die unterschriebene Einwilligungserklärung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Alle medizinisch indizierten humangenetischen Untersuchungen sind Bestandteil der Regelversorgung. Versandmaterial wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

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